Die Krankenkassen werden ab 2026 die Kosten für einen Transport durch den Rettungsdienst der Stadt Essen nicht mehr in voller Höhe übernehmen – mit der Konsequenz, dass betroffene Bürger*innen künftig die Differenz zahlen müssen.
Was ist passiert?
Die Stadt Essen muss regelmäßig die Kosten des Rettungsdienstes kalkulieren, um zu berechnen wie hoch die Gebühr für einen Transport ist. Die Gebühr und ihre zugrundeliegenden Kosten werden mit den Gesetzlichen Krankenversicherungen besprochen. Bisher gab es bei der Kostenübernahme ein zwischen allen Beteiligten abgestimmtes Vorgehen. Jetzt stellen die Krankenkassen erstmalig Kostenbestandteile in erheblichem Umfang infrage, die in früheren Jahren einvernehmlich anerkannt wurden, obwohl sich die Rechtslage nicht verändert hat.
Was zahlen die Krankenkassen nicht mehr?
Die Krankenkassen erkennen die beiden folgenden Kostenbestandteile nicht mehr an:
1. Fehlfahrten
Einsätze des Rettungsdienstes, bei denen kein Transport stattfindet, bspw. weil aus medizinischer Sicht eine Versorgung vor Ort ausreicht, werden nicht mehr als Kosten von den Krankenkassen anerkannt.
2. Kostenunterdeckungen aus vergangenen Jahren
Die Kosten des Rettungsdienstes werden für die kommenden Jahre prognostiziert. Jede Prognose ist naturgemäß mit Unsicherheiten verbunden. Unterdeckungen aus früheren Jahren können auftreten, wenn die tatsächlichen Ausgaben höher ausfallen als zuvor angenommen. Das ist ein üblicher Vorgang und kommt in vielen Planungsprozessen vor.
Was bedeutet das für die Bürger*innen?
Gesetzlich Versicherte können künftig nicht mehr automatisch davon ausgehen, dass die Kosten für ihren Rettungstransport vollständig von der Krankenkasse übernommen werden. Die Krankenkassen werden Festbeträge festlegen, die für jeden Transport mit dem Rettungsdienst gelten — alle über die Festbeträge hinausgehenden Kosten müssen dann direkt von den betroffenen Personen getragen werden. Beispielsweise könnte bei einer Rettungswagenfahrt ein geschätzter Eigenanteil von rund 267 Euro entstehen. Die Stadt Essen kann diese Auswirkungen aufgrund rechtlicher Vorgaben leider nicht verhindern.
Die Verwaltung wird gebeten, ein Konzept für Härtefallregelungen zu erarbeiten. Darin sollen begründete (vollständige oder teilweise) Befreiungsmöglichkeiten von der Leistung von Eigenbeteiligungen an Rettungsdienstgebühren in besonderen Ausnahmefällen aufgezeigt werden. Zudem wird die Verwaltung gebeten, zur neuen Gebührenstruktur, zum Abrechnungsverfahren mit den Krankenkassen hinsichtlich möglicher Eigenanteile sowie zur etwaigen Härtefallregelung die Bevölkerung zu informieren.
Ziel: Sicherstellung der Versorgung und faire Kostenlast
An der medizinischen Versorgung durch den Rettungsdienst verändert sich zunächst nichts. Aber um den Rettungsdienst auch in Zukunft sicherstellen zu können, muss dieser ausreichend und fair finanziert sein. Die Stadt Essen setzt sich gegenüber der Bundesregierung dafür ein, die Verteilung der Kosten im Sinne der Patientinnen und Patienten neu zu prüfen. Aus ihrer Sicht sollten die Krankenkassen wieder den vollständigen Kostenanteil übernehmen, sodass die finanzielle Belastung nicht bei den Betroffenen liegt.
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